familienrecht
​
Eheverträge genießen nicht den Ruf übergroßer Romantik. Aber ist es nicht besser, sich zu einem Zeitpunkt über die Möglichkeit des Scheiterns zu einigen, zu dem diese Möglichkeit sehr unwahrscheinlich erscheint, als erst im Moment der Gewissheit auch noch über die rechtlichen Folgen der Trennung streiten zu müssen?
​
Im Familienrecht wird der Notar unter anderem bei der Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgen-vereinbarungen und Adoptionen tätig. Insbesondere vor einer Eheschließung ist eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, dieses durch Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu gestalten, jedem Ehepaar zu empfehlen.
​
Der Notar macht dabei seine Mandanten auch auf die vielfältigen Wechselwirkungen des Familienrechts mit anderen Rechtsgebieten aufmerksam. Er erläutert beispielsweise, dass die Wahl des Güterstandes Auswirkungen auf die Erbfolge und die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Ehepartner haben kann. Auch auf haftungsrechtliche Aspekte weist er hin. Schließlich kann der Notar als neutraler Berater und Schlichter in einem etwaigen Scheidungsverfahren zwischen den Ehegatten vermitteln und so zu einer einvernehmlichen Trennung beitragen.
​