top of page

Sie sind Steuerberaterin oder Steuerberater

(Bei Steuerfragen sind Sie der erste Ansprechpartner unserer Mandanten.)

​

Als Notare sind wir juristisch durchaus breit aufgestellt, angefangen beim Immobilien- über das Erb- und Familien- bis hin zum Gesellschaftsrecht. Das Steuerrecht gehört jedoch nicht zu unserer ausgewiesenen Expertise, weshalb wir Mandanten mit steuerlichen Fragen immer an Sie als ihre steuerlichen Berater verweisen.

​

Der Notar und Steuerfragen​

​

Natürlich bringen die diversen steuerlichen Meldepflichten des Notars im Grundstücks-, Schenkungs- und Gesellschaftsrecht auch die Notwendigkeit zur Kenntnis steuerlicher Grundlagen mit sich. Dies hilft uns, im Einzelfall auf potenzielle steuerliche Probleme hinzuweisen. Steuerliche Konzepte entwickeln wir jedoch ebenso wenig wie wir steuerlichen Rat geben. 

​

Sehr eng arbeiten wir daher mit Steuerberatern großer Steuerberatungsgesellschaften und kleinerer Hamburger Steuerberatungsbüros zusammen. Insbesondere im Personengesellschaftsrecht ergeben sich hier viele Überschneidungen, da die Gesellschaftsverträge vor allem von Kommanditgesellschaften regelmäßig ohne Beteiligung des Notars geschlossen werden, ihr handelsregisterlicher Vollzug jedoch über unseren Beglaubigungstisch geht. 

​

Entwurf von Registeranmeldungen

​

Das notarielle Kostenrecht in Verbindung mit der Notwendigkeit, alle Anmeldungen zum Handelsregister nicht nur in elektronischer Form vornehmen zu müssen, sondern auch unter Übermittlung strukturierter Daten im xml-Format, macht es aus Sicht Ihrer Mandanten nicht attraktiv, wenn Registeranmeldungen bereits vorgefertigt zur notariellen Beglaubigung mitgebracht werden. Die Kosten werden dadurch nicht niedriger, doch fehlt der Vorteil des 4-Augen-Prinzips, wenn wir die Vorgänge nicht auch noch einmal zum Zwecke der Entwurfserstellung begutachten. Auch die Schnelligkeit der Anmeldung und Eintragung wird dadurch erhöht, dass wir auf unsere eigenen Texte zurückgreifen können.

​

Entwurf von Gesellschaftsverträgen

​

Personengesellschaftsverträge ​(OHG, KG) werden von uns nur in Ausnahmefällen entworfen. Sie sind - wie oben gesagt – nicht beurkundungsbedürftig, so dass hier notarielle Kosten dadurch gespart werden können, dass Mandanten auf vorhandene Standards zurückgreifen, mit denen auch der steuerliche Berater Erfahrung hat. 

​

Anders sieht es im Kapitalgesellschaftsrecht (insbsondere bei GmbH und UG) aus. Hier halten wir umfassende Entwürfe vor, die wir stets auf dem aktuellen Stand halten. Da diese ohnehin zu beurkunden sind, ergeben sich durch das Mitbringen der Entwürfe auch keine Kostenvorteile. Vielmehr schätzen wir hier die Zusammenarbeit mit Ihnen, indem wir den Vertrag in seiner ersten Fassung gestalten und Sie sodann auf den konkreten Einzelfall bezogen steuerlich relevante Anpassungen vornehmen. 

​

Steuerliche Prüfung von Entwürfen​

​

Wann immer wir steuerliche Implikationen unserer Urkunden vermuten, die über den absoluten Standard (Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb, Schenkungen offensichtlich unterhalb der Freibeträge) hinausgehen, werden wir unseren Mandanten empfehlen, im Zweifel Ihren Rat einzuholen und den Vertragsentwurf durch Sie in steuerlicher Hinsicht prüfen zu lassen.

​

Ergeben sich umgekehrt im Rahmen Ihrer Beratung rechtliche Fragen aus dem notariellen Spektrum, so rufen Sie uns gerne an, so dass wir ggf. schnell gemeinsam eine Antwort für Ihre Mandanten finden können.  

​

 

bottom of page