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Brainstorming Sitzung

gesellschaftsrecht

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Wer geschäftlich aktiv werden will, steht vor der Frage, in welcher Rechtsform dies geschehen soll. Bei der Suche nach der individuell besten Lösung steht ihm der Notar zur Seite. Er erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), gestaltet die erforderlichen Verträge und veranlasst die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister.

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Auch nach der Gründung betreut der Notar Unternehmen in ihren laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Das gilt insbesondere für Satzungsänderungen, die Durchführung und Beurkundung von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Unternehmenskäufe, Börsengänge etc.

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Als Schnittstelle zum neuen elektronischen Handels- und Unternehmensregister ist der Notar mit der neuesten Technik und dem nötigen Know-How zur schnellen und sicheren Übermittlung der Anmeldedaten zum Registergericht ausgestattet.

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