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Moderne Tagungsraum

immobilienrecht

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Hauptarbeitsgebiet des Notars ist das Immobilienrecht. Hier entwirft und beurkundet er beispielsweise Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen. Ferner steht er seinen Mandanten als Berater und Umsetzer bei Immobilienschenkungen wie etwa im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung.

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Der Notar arbeitet in allen diesen Fällen die erforderlichen Vertragstexte aus, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. So besorgt er z.B. notwendige behördliche Genehmigungen, kümmert sich um die Löschung von Rechten im Grundbuch und schützt den Erwerber durch die Eintragung von Vormerkungen und in seltenen Ausnahmefällen auch durch die Verwahrung ihm anvertrauter Gelder auf Anderkonten vor ungesicherten Vorleistungen. Im Rahmen der Finanzierung von Immobilien beurkundet der Notar Grundschulden und Hypotheken.

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Gerade in Großstädten wie Hamburg sind zudem die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentum und die Betreuung von Neubauvorhaben im Wohnungsbau von besonderer Bedeutung für die notarielle Praxis. 

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