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Vereinsregisteranmeldun

 

Die meisten Vereine werden im Vereinsregister eingetragen und tragen daher den Zusatz e.V. (eingetragener Verein).

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Für die Gründung Ihres Vereins brauchen Sie zwar nur zwei Mitglieder, aber bis zur Anmeldung müssen mindestens fünf weitere beitreten, damit es sieben Mindestmitglieder sind. Diese müssen sodann die Satzung des Vereins unterschreiben. Dies geschieht alles noch ohne den Notar. 

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Die Eintragung im Vereinsregister erfolgt jedoch immer nur aufgrund einer notariell beglaubigten Anmeldungen. 

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Viele Fragen zum Vereinsrecht finden Sie im Leitfaden des Bundesjustizministerium beantwortet, den Sie hier herunter laden können. Die wichtigsten Punkte haben wir zusätzlich für Sie zusammengefasst. 

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Was muss ich bei der Gründungsversammlung beachten?

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Für die Vereinsgründung selbst benötigen Sie noch keinen Notar. Sie müssen aber einige wichtige Dinge beachten. Eine Mustersatzung für einen gemeinnützigen Verein finden Sie hier, ein Musterprotokoll für Ihre Gründungsversammlung finden Sie hier und ein Muster für die Anmeldung Ihres neu gegründeten Vereins finden Sie hier.

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Unser Tipp: Wenn Sie kein Experte im Vereinsrecht sind, so sollten Sie sich weitestgehend an der Mustersatzung orientieren und diese jenseits von Vereinsname, Vereinszweck und der genauen Bezeichnung der Vorstandsmitglieder nur ändern, wenn Sie genau wissen, was sie tun. 

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Noch ein Tipp: Wenn Sie die Muster des Bundesjustizministerium verwenden, sparen Sie zugleich Geld beim Notar und die Eintragung sollte ohne Zwischenverfügung des Vereinsregisters erfolgen. 

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Ihr Verein braucht insbesondere einen Vorstand im engeren Sinne (etwa Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister oder Präsidentin, Vizepräsidentin und Kassenwärtin). Dieser vertritt den Verein im Rechtsverkehr, kann also wirksam Verträge schließen. Nur dieser Vorstand wird im Vereinsregister eingetragen, zusammen mit der Regelung, ob jedes Vorstandsmitglied den Verein alleine oder etwa nur zusammen mit einem anderen Mitglied vertreten kann. Auch dies können Sie in der Satzung festlegen.

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Oft haben Vereine auch noch einen erweiterten Vorstand, der aber nur intern von Bedeutung ist. Hier können alle Personen ein Amt erhalten, die zwar innerhalb des Vereins eine Tätigkeit übernehmen, aber keine wirksamen Verträge schließen können sollen. Diese Posten werden nicht zum Vereinsregister angemeldet.

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Was in Versammlungsprotokollen oft vergessen oder falsch gemacht wird:

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  • die Namen der Anwesenden werden nicht aufgeführt

  • Beschlüsse werden nicht ordentlich protokolliert (mit wievielen Stimme, Enthaltungen, Gegenstimmen wurde was genau beschlossen?)

  • es wird vergessen aufzunehmen, dass die Gewählten Ihre Wahl auch angenommen haben (das ist natürlich wichtig, sonst könnten Sie gegen Ihren Willen in ein Amt gewählt werden)

  • der Vorstand wird nicht so benannt, wie er in der Satzung steht (hat der Verein einen Präsidenten, so kann kein Vorsitzender gewählt werden).

 

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

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Xxxxxxxxxxxxx

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Wer muss unterschreiben?

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Anmeldungen zum Vereinsregister müssen immer durch den Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben werden muss. Ist etwa der 1. Vorsitzende laut Vereinssatzung allein zur Vertretung berechtigt, so genügt es, wenn er allein zum Notar geht. Seine Vorstandskollegen müssen nicht mitkommen. 

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Was sind die Besonderheiten eines gemeinnützigen Vereins?

 

Der gemeinnützige Verein unterscheidet sich nur steuerlich vom "normalen" Verein. Er muss also vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Dazu ist es wichtig, in der Satzung ganz bestimmte Formulierungen aufzunehmen und - unser Tipp - die Satzung vor der Gründung mit dem zuständigen Finanzamt abzusprechen, damit keine nachträglichen Änderungen erforderlich sind. 

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Was kostet das?

 

Die Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter einem von Ihnen mitgebrachten Dokument kostet je nach Wert der Angelegenheit zwischen € 23,80 und € 83,80 inkl. USt zzgl. kleiner Nebenkosten für Postversand oder Kopien. 

 

Entwirft der Notar das Dokument, beginnen die Gebühren für Entwurf und Beglaubigung bei € 35,70 inkl. USt., wiederum abhängig vom Wert der Angelegenheit. 

 

Brauche ich einen Termin

 

Unterschriftsbeglaubigungen können wir im Einzelfall auch ohne Termin fertigen, wenn Sie das Dokument nicht gleich wieder mitnehmen wollen und der Notar nicht gerade auf einem Auswärtstermin ist. Besser ist es jedoch, einen Termin telefonisch oder per Mail zu vereinbaren.

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Checklisten für Ihre Vorbereitung

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  • Zu unterzeichnendes Dokument (Vereinsregisteranmeldung) nicht vergessen, außer es liegt bereits beim Notar vor.

  • Lichtbildausweis nicht vergessen.

 

Bei wem melde ich mich für einen Termin?

 

Um Vereinsregisterangelegenheiten kümmern sich bei uns unsere Notarfachangestellten Frau Masia und Frau ...

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