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Sie sind Vermögensverwalter/in oder führen ein Family Office

(Wir kümmern uns gemeinsam, damit Ihre Kunden sich nur um das Wichtigste kümmern müssen.)

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Ihre Mandanten sind sehr erfolgreich in ihrem jeweiligen Beruf und wollen sich möglichst nicht auch noch um die Verwaltung Ihres Vermögens kümmern. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Arbeit, soweit notarielle Themen betroffen sind. â€‹

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Dazu gehören Immobilienerwerbe zum Zwecke der Vermögensanlage ebenso wie das Aufsetzen von Testamenten, die Vereinbarung von Erbverträgen, die Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge und zunehmend auch die Abgabe von Pflichtteilsverzichten seitens der nächsten Generation, oftmals gegen eine entsprechende Abfindung zu Lebzeiten. Abgerundet wird dies häufig durch das Aufsetzen von Vorsorgevollmachten, um auch den Krankheits- oder gar plötzlichen Todesfall abzusichern, nicht zuletzt dann, wenn Familienunternehmen betroffen sind.

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Viel oder wenig Informationen?

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Nach unserer Erfahrung möchten Ihre Kunden oftmals möglichst wenig mit all den Vorbereitungstätigkeiten zu tun haben, die im Rahmen notarieller Beurkundungen anfallen. Bitte geben Sie uns daher rechtzeitig Bescheid, ob Sie für Ihre Mandanten die Vollmacht haben, etwa auch Vertragsentwürfe für diese entgegenzunehmen und dabei die 2-Wochen-Frist bei Verbraucherverträgen auszulösen. 

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Wohin mit dem Papier?

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Da Sie vermutlich auch die gesamte Aktenverwaltung für Ihre Mandanten übernehmen, bitten wir auch frühzeitig um Mitteilung, wie wir generell mit dem Versand von Unterlagen verfahren sollen. Erhalten Sie als Verwalter alle Urkunden sowohl in elektronischer wie in Papierform? Oder sollen die Mandanten zumindest ein pdf jeder Urkunde erhalten und wenn ja, an welche Adresse?

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Hier ist oftmals Fingerspitzengefühl gefragt, damit Unterlagen nicht zum falschen Zeitpunkt in falsche Hände geraten.

 

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